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Wissen ist der erste Schritt. Ehe, Zugewinngemeinschaft, Trennungsjahr und Scheidung – die vier finanziellen Phasen, verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch.

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Zugewinn, Fristen & Ehevertrag

Wer in Deutschland heiratet, wird oft von den finanziellen Folgen einer Trennung überrascht. Hier begleiten wir dich durch die 4 entscheidenden finanziellen Phasen einer Trennung – von der Eheschließung, der Trennung über das Trennungsjahr bis hin zur finalen Scheidung. Lerne, auf welche Fristen und Stichtage es wirklich ankommt, um dein Vermögen zu schützen und teure Fehler zu vermeiden.

Die finanziellen Phasen der Trennung

1 Eheschließung

Mit der Heirat lebst du ohne Ehevertrag in Deutschland automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Diese startet mit dem Tag der Heirat (erstes Datum für den Zugewinn). Achtung diese gilt auch für Wertsteigerung deines alleinigen Eigentums (z.B. von eigenen Immobilien während der Ehe). Ab jetzt heißt es Fifty-Fifty auf jeden Vermögenszuwachs.

2 Die Trennung

Dokumentiere die Trennung mit einem offiziellen Trennungsschreiben (mit Datum und Unterschrift). Dies ist das zweite Datum für die Berechnung des Zugewinns. Ab hier beginnt dein Trennungsjahr. Du kannst erst ca. 10 Monate danach die Scheidung einreichen, um pünktlich nach 12 Monaten geschieden zu werden.

3 Das Trennungsjahr

Haltet das Trennungsjahr ein, wohnt wenn möglich getrennt, trennt eure Finanzen und Güter. Während dieser Zeit muss der Besserverdienende ggf. Trennungsunterhalt zahlen. Im ersten Kalenderjahr der Trennung könnt ihr noch die gemeinsame steuerliche Veranlagung (z.B. günstige Steuerklassen III/V) nutzen.

4 Zustellung Scheidungsantrag

Der Zustellung des Scheidungsantrags per Post in den Briefkasten deines Partners (Gelber Brief) ist das finale Datum für den Zugewinn und den Versorgungsausgleich. Achtung: Leider muss dein Anwalt dieses Datum aktiv beim Gericht nachfragen. Ab jetzt ist deins wieder deins, unabhängig vom Scheidungstermin bei Gericht.

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Exkurs: Die Berechnung des Zugewinnausgleichs

Partner A
Zugewinn
Partner B
Zugewinn
Zugewinn A
-
Zugewinn B
=
Differenz
Ausgleichszahlung
(1/2 Differenz) an B

📊 Rechenbeispiel

Partner A: Anfangsvermögen 10.000 € → Endvermögen 110.000 € = Zugewinn 100.000 €.
Partner B: Anfangsvermögen 5.000 € → Endvermögen 25.000 € = Zugewinn 20.000 €.
Differenz: 100.000 € − 20.000 € = 80.000 €. Partner A zahlt die Hälfte – also 40.000 € – an Partner B.

Rechne deinen eigenen Fall im Zugewinn-Rechner.

§

Exkurs: Der Ehevertrag

Ohne Vertrag (Gesetzlicher Standard)

Das Problem: Einer von euch erbt z. B. ein Haus. Das Haus selbst gehört dem Erben, aber die Wertsteigerung des Hauses über die Ehejahre fällt in den Zugewinn und muss bei Trennung hälftig dem anderen Partner ausgezahlt werden. Das kann zwingen, das geerbte Haus verkaufen zu müssen, um den Partner auszuzahlen. Gleiches gilt für ein eigenes Startup oder Unternehmen.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Lösung: Ihr bleibt in der Zugewinngemeinschaft (wichtig für steuerfreie Ausgleichszahlungen!), schließt aber bestimmte Vermögenswerte explizit vom Ausgleich aus. "Das Erbe der Eltern und mein Unternehmen bleiben beim Zugewinn außen vor. Alles, was wir gemeinsam als Gehalt erwirtschaften, wird wie gewohnt geteilt."

⚖️

Exkurs: Die Ausgleichszahlungen

⚠️ Beim Vermögen (Zugewinn)

Aktiv werden: Der Zugewinnausgleich passiert nicht automatisch. Er muss aktiv von deinem Anwalt eingefordert, berechnet und beim Familiengericht beantragt werden. Eine Aufteilung des Vermögens muss also selbst in die Hand genommen werden.

⚖️ Bei der Rente (Versorgungsausgleich)

Automatischer Ablauf: Das Gericht führt den Ausgleich automatisch und von Amts wegen durch. Es ermittelt alle gesetzlichen und privaten Renten der Ehezeit. Wer mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt die Hälfte der Differenz ab. Dies garantiert eine faire Absicherung beider Partner im Alter.

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Glossar: Die wichtigsten Begriffe

Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand ohne Ehevertrag. Jeder bleibt Eigentümer seines Vermögens; bei Scheidung wird nur der Zuwachs während der Ehe ausgeglichen.

Zugewinnausgleich

Der Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses. Wer mehr Zugewinn hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

Versorgungsausgleich

Die hälftige Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Das Gericht führt ihn automatisch von Amts wegen durch.

Trennungsjahr

Die in der Regel zwölfmonatige Phase des Getrenntlebens, die einer (einvernehmlichen) Scheidung vorausgehen muss.

Stichtag

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Vermögensbewertung – beim Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Ein notarieller Ehevertrag, der bestimmte Werte (z. B. Erbe, Unternehmen) vom Ausgleich ausnimmt, den Güterstand aber im Übrigen beibehält.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Mit dem Tag, an dem ihr „von Tisch und Bett" getrennt lebt – das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich. Halte das Datum am besten schriftlich fest.

Was zählt alles zum Zugewinn?

Der Vermögenszuwachs zwischen Hochzeit (Anfangsvermögen) und Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) – einschließlich Wertsteigerungen von Alleineigentum und Erbe.

Wird der Versorgungsausgleich automatisch gemacht?

Ja. Das Familiengericht führt ihn von Amts wegen durch und teilt die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig.

Kann ich Erbe oder mein Unternehmen schützen?

Über eine modifizierte Zugewinngemeinschaft (notarieller Ehevertrag) lassen sich bestimmte Werte vom Ausgleich ausnehmen. Eine anwaltliche/notarielle Beratung ist dafür nötig.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (v. a. Einkommen und Vermögen) und werden nach den Tabellen zu GKG (Gericht) und RVG (Anwalt) berechnet.

Quellen & Stand

Stand: Juni 2026. Dieser Überblick orientiert sich u. a. an §§ 1373–1378 BGB (Zugewinnausgleich), § 1567 BGB (Getrenntleben), VersAusglG (Versorgungsausgleich) und der Düsseldorfer Tabelle (Unterhalt).

Allgemeine Informationen ohne Gewähr – keine Rechtsberatung.